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Wirtschaftsrecht
26.04.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

Der BGH hat mit Urteil vom 6.4.2011 - VIII ZR 66/09 - entschieden: Eine von einem Versorgungsunternehmen in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Transparenzanforderungen des § 24 Abs. 4 S. 2 AVBFernwärmeV (Abs. 3 S. 2 a. F.) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn für die Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug des Versorgungsunternehmens auf einen variablen Preisänderungsfaktor abgestellt wird, dessen Berechnungsweise für den Kunden nicht erkennbar ist.

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