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Wirtschaftsrecht
13.02.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Verjährung von Einlageforderungen bei der GmbH nach Übergangsrecht

Der II. Zivilsenat des BGH hatte im Urteil vom 11.2.2008 - II ZR 171/07 - über einen Anspruch auf Zahlung der Stammeinlage zu entscheiden, den der Kläger machte als Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH gegen den Beklagten als deren Alleingesellschafter geltend machte. Der Beklagte hat sich mit der Erhebung der Einrede der Verjährung verteidigt. Das LG hat der Ende Dezember 2004 eingereichten Klage zum überwiegenden Teil stattgegeben; das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Der II. Zivilsenat hat die Revision zurückgewiesen und dabei insbesondere die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, die - für zahlreiche Altfälle relevante -sprachlich misslungene Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB sei schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dahingehend zu verstehen, dass in die durch das Verjährungsanpassungsgesetz neu eingeführte zehnjährige Verjährungsfrist für Einlageforderungen (§ 19 Abs. 6 GmbHG) frühestens der Zeitraum seit dem 1. Januar 2002 und nicht etwa der bereits ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Einlageanspruchs im Jahre 1989 verstrichene Zeitraum einzurechnen sei. Danach war die Klageforderung im zu entscheidenden Fall nicht verjährt.
(Quelle: PM des BGH v. 11.2.2008)
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Entscheidungsreport von Ziegenhagen, RA und Partner der Kanzlei Salans, Berlin,

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