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Wirtschaftsrecht
11.04.2011
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Zur Veranlassung einer Klageerhebung durch ein Unternehmen

Mit Beschluss vom 8.3.2011 - 5 U 155/10 - hat das KG Berlin entschieden: Wenn ein Unternehmen erfolglos abgemahnt wird, mag eine weitere Abmahnung eines Organs des Unternehmens überflüssig erscheinen. Ein Unternehmen gibt aber im umgekehrten Fall keine Veranlassung zur Klageerhebung i. S. d. § 93 ZPO, wenn nicht das Unternehmen, sondern nur sein Geschäftsführer erfolglos abgemahnt worden ist.

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