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Wirtschaftsrecht
13.01.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 6.11.2013 - VIII ZR 353/12 - wie folgt entschieden:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines Möbelhauses, das auf Wunsch des Kunden auch den Aufbau der gekauften Möbel beim Kunden anbietet, hält die Regelung


„§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung


(1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich."


der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB nicht stand.

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