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Wirtschaftsrecht
24.10.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Saarbrücken: Zur Aufklärungspflicht einer Bank bei der Beratung über Kapitalanlagen und Fondsanteile

Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 15.9.2011 – 8 U 342/10 – entschieden: Eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile (hier: an einem Filmfonds) empfiehlt, muss den Kunden auch dann, wenn dieser weiß, dass das Agio an die Bank zurückfließt, darüber aufklären, dass und in welcher Höhe sie aus den im Fondsprospekt offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen eine weitere Rückvergütung erhält, sofern sich dies nicht bereits aus dem Fondsprospekt ergibt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9.3.2011 und vom 19.7.2011 – XI ZR 191/10). Eine in einer Beitrittserklärung zu einem Medienfonds enthaltene Klausel, wonach die Haftung auch des Anlageberaters (hier: der beratenden Bank) für Beratungsfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist und Ansprüche gegen den Anlageberater kenntnisunabhängig spätestens innerhalb von drei Jahren ab dem Beitritt zu der Fondsgesellschaft verjähren, ist gem. § 305c Abs. 1 BGB als überraschende Klausel unwirksam (im Anschluss an BGH, Urt. v. 11.12.2003 – III ZR 118/03 = BB 2004, 179).

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