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Wirtschaftsrecht
12.05.2015
Wirtschaftsrecht
AG Dieburg : Zur Änderung von Angeboten und Geboten einer ebay-Auktion

Mit Urteil vom 15.4.2015 – 20 C 945/14 – hat das AG Dieburg entschieden: Sobald bei einer ebay-Auktion auf ein Angebot geboten wurde,darf der Anbieter das Angebot nur noch ändern, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist. Wenn ein Angebot ohne gesetzliche Berechtigung geändert wird, kommt bei Bietende ein Vertrag mit dem Höchstbietendem und dem Inhalt des ursprünglichen Angebots zu Stande.

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