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Wirtschaftsrecht
13.05.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Zum Wegfall der für eine „UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Sondervorschriften durch Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung

Entgegen OLG München vom 23.9.2010 - 31 Wx 149/10 - hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 5.5.2011 - 27 W 24/11 -entschieden: Die Sonderregel der UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 5 a Abs. 2 S. 1 GmbHG gilt bereits nicht mehr für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 2 GmbHG erreicht wird. Der Wegfall der Beschränkungen ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig.

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