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Wirtschaftsrecht
31.10.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Widerspruch zur Gesellschafterliste bei einer GmbH

Mit Beschluss vom 20.9.2011 - II ZB 17/10 - hat der BGH entschieden: Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden.

Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Kommentar von Löwe.

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