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Wirtschaftsrecht
14.09.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Verschuldensunabhängige Haftung des Begünstigten im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit

Der BGH hat mit Urteil vom 4.8.2010 - XII ZR 118/08 - entschieden: Im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit kann eine verschuldensunabhängige Haftung des Begünstigten für die Beschädigung des überlassenen Gegenstandes durch einen Dritten, an den der Gegenstand vom Begünstigten ohne Wissen des Gefälligen weitergegeben worden ist, nicht durch eine entsprechende Anwendung des § 603 S. 2 BGB begründet werden.

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