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Wirtschaftsrecht
25.02.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Verknüpfung der Unternehmensregister soll grenzüberschreitenden Handel vorantreiben

Für Unternehmen soll es künftig leichter sein, in anderen EU-Staaten Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben. Dazu sollen die Unternehmensregister der EU-Staaten verknüpft werden. Das hat die EU-Kommission am 24.2.2011 vorgeschlagen. Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Unternehmensdaten immer auf dem aktuellem Stand und schneller grenzüberschreitend verfügbar sind. Derzeit sind die Register auf nationaler oder regionaler Ebene in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt. In Deutschland sogar  lokal . Schätzungen zufolge könnten durch die Verknüpfung auf europäischer Ebene jährlich bis zu 70 Millionen Euro eingespart werden.
 
(PM EU-Kommission vom 24.2.2011)

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