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Wirtschaftsrecht
27.10.2011
Wirtschaftsrecht
BMJ: Verbesserter Rechtsschutz im Zivilprozess

Seit 27.10.2011 soll in Zivilprozessen vermehrt mündlich verhandelt werden. Gerade in zweiter Instanz wurden bislang viele Fälle im schriftlichen Verfahren entschieden. Nach dem neuen Gesetz dürfen Richter nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Ebenfalls seit 27.10.2011 gibt es auch ein neues Rechtsmittel. Denn die Rechtsprechung der Berufungsgerichte steht für Streitwerte über 20 000 Euro jetzt immer unter höchstrichterlicher Kontrolle.
(PM BMF vom 26.10.2011)

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