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Wirtschaftsrecht
20.05.2015
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe : Unwirksame Preiserhöhungsklausel in einem Verbrauchervertrag

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.4.2015 – 8 U 144/14 - entschieden: Eine Klausel in einem Verbrauchervertrag, wonach individuell vereinbarte Sonderpreise ungültig sind und an deren Stelle "reguläre" Preise zu zahlen sind,falls die Sonderpreise nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist gemäß § 309 Nr. 1 BGB unwirksam.

 

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