BGH: Unwirksame Klauseln in AGB eines Tankstellenverwaltervertrags
Mit Urteil vom 14.10.2009 – VIII ZR 96/07 – hat der BGH entschieden: Eine in einem Tankstellenverwaltervertrag enthaltene Klausel, die den Tankstellenverwalter wegen der Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Mineralölunternehmen, insbesondere der Abrechnungen aus Kraftstoffverkaufserlösen sowie Schmierstofflieferungen aus dem Agenturgeschäft und Lieferungen von Shopware, zur Teilnahme am Lastschriftverfahren in Form des Abbuchungsauftragsverfahrens verpflichtet, benachteiligt den Tankstellenverwalter unangemessen und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1-2 unter www.betriebs-berater.de
--> Vgl. dazu demnächst den Kommentar von Steinhauer.