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Wirtschaftsrecht
15.08.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Unwirksame Haftungsvorbehaltsklausel in AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters

Der BGH hat mit Urteil vom 15.7.2014 - VI ZR 452/13 - entschieden:

a) Ist der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Oktober 2011 - VI ZR 46/10, BGHZ 191, 150).

b) Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem angemieteten Kraftfahrzeug.

 

 

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