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Wirtschaftsrecht
08.06.2017
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Untersuchung der Vertriebspraktiken des Bekleidungsunternehmens Guess

Die EU-Kommission hat eine förmliche Untersuchung der Vertriebsverträge und -praktiken des Bekleidungsherstellers und -händlers Guess eingeleitet. Geprüft wird, ob Guess die Einzelhändler auf rechtswidrige Weise an Auslandsverkäufen im EU-Binnenmarkt hindert.

Guess entwirft und vertreibt – auch mittels Lizenzen – Bekleidung und Accessoires unter zahlreichen Markenbezeichnungen, darunter „GUESS?“ und „MARCIANO“.

Der Kommission liegen Informationen vor, dass Guess in seinen Vertriebsverträgen mit Einzelhändlern den Online-Verkauf an Verbraucher oder Einzelhändler in anderen Mitgliedstaaten verbietet. Möglicherweise wird auch Großhändlern der Verkauf an Einzelhändler in anderen Mitgliedstaaten untersagt.

Den Unternehmen ist es grundsätzlich erlaubt, ihr Vertriebssystem nach eigenen Wünschen zu gestalten. Geltendes EU-Wettbewerbsrecht ist allerdings einzuhalten. Insbesondere haben Verbraucher das Recht, waren bei jedem von einem Hersteller zugelassenen Händler zu erwerben, auch wenn letzterer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.

Die jetzt untersuchten Vertriebsverträge von Guess verstoßen möglicherweise gegen das EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), nach dem Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten sind, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen.

In ihrem vor kurzem veröffentlichten Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel hatte die Kommission festgestellt, dass mehr als 10 % der befragten Einzelhändler bereits mit Einschränkungen des Auslandsverkaufs in ihren Vertriebsverträgen konfrontiert waren. Solche Beschränkungen erschweren ihnen den Verkauf an Kunden in anderen Mitgliedstaaten.

Die am 6.6.2017 eingeleitete Untersuchung betreffend Guess ist ein separates Verfahren und kein Bestandteil der Sektoruntersuchung, auch wenn sie eines der im Abschlussbericht festgestellten Probleme aufgreift.

(PM EU-Kommission vom 6.6.2017)

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