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Wirtschaftsrecht
24.01.2017
Wirtschaftsrecht
EuG: Tausch griechischer Schuldtitel – keine Haftung der EZB gegenüber Geschäftsbanken

Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 24.1.2017 – T-749/15 – entschieden, dass die EZB nicht verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der den Geschäftsbanken, die griechische Schuldtitel halten, im Jahr 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden entstanden sein soll. Denn die EZB hat bei der Durchführung ihres Programms zum Tausch griechischer Schuldtitel nicht rechtswidrig gehandelt. Damit bestätigt das Gericht die Feststellungen, die es bereits in Bezug auf natürliche Personen, die Inhaber griechischer Schuldtitel waren, getroffen hatte.

(PM EuG vom 24.1.2017)

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