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Wirtschaftsrecht
08.06.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Schadensregulierung durch Versicherungsmakler

Der BGH hat mit Urteil vom 14.1.2016 - I ZR 107/14 – entschieden: a) Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.

b) Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache o-der schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

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