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Wirtschaftsrecht
25.10.2011
Wirtschaftsrecht
LG Offenburg: Schadensersatz bei Kfz-Unfall

Das LG Offenburg hat mit Urteil vom 4.10.2011 – 1 S 4/11 – entschieden: Für die Schätzung der nach § 249 Abs. 1 S. 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten wird in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO künftig auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abgestellt.

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