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Wirtschaftsrecht
11.05.2011
Wirtschaftsrecht
BReg: Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" beschlossen

Mit dem am 11.5.2011 beschlossenen Gesetzentwurf sollen in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Außerdem sollen die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert werden. Mit der Gesetzesinitiative soll das das deutsche Recht an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst und den von der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) kritisierten Punkte der bisherigen nationalen Regelungen entsprochen werden. Der Gesetzentwurf steht in unmittelbarem Zusammenhang mit weiteren Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie, die dieses Jahr abgeschlossen werden konnten und ebenfalls diesem Zweck dienen.

(PM BMF vom 11.5.2011)

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