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Wirtschaftsrecht
22.04.2015
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M. : Rechtsmissbrauch durch umfangreiche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen – Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 12.3.2015 – 6 U 218/14 - entschieden: 1. Der Einwand, der Umfang der gerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch ein Unternehmen stehe außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens, begründet den Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Verhaltens grundsätzlich nur dann, wenn das Unternehmen mit seinem Anwalt in der Weise kollusiv zusammenwirkt, dass der Anwalt seinen Mandanten von den mit der Führung dieser Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt. Als Indiz für eine solche Freistellung kann es angesehen werden, wenn zwischen diesen Kostenrisiken einerseits und den Umsätzen und Gewinnen des Unternehmens ein besonders krasses Missverhältnis besteht und das Unternehmen auch nicht nachvollziehbar erläutern kann, warum es diese Risiken gleichwohl eingeht (Fortführung der Senatsrechtsprechung).
2. Bietet ein Händler Elektrogeräte ohne die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung an, begründet dies den Vorwurf unlauteren Verhaltens sowohl unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 11 UWG als auch unter dem Gesichtspunkt der Vorenthaltung wesentlicher Informationen (§ 5a II, IV UWG).

 

 

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