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Wirtschaftsrecht
01.09.2015
Wirtschaftsrecht
OLG Hamburg: Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters bei unabgestimmter Beendigung einer D&O-Versicherung des Geschäftsführers

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 8.7.2015 – 11 U 313/13 - wie folgt entschieden:

1. Eine Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters kommt in Betracht, wenn dieser unabgestimmt und ankündigungslos die für den Geschäftsführer bestehende D&O-Versicherung beendet.

2. Die mit dem sog. Claims-Made-Prinzip verbundenen Nachteile in einer D&O-Versicherung stellen eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die regelmäßige dreijährige Nachmeldefrist für den Fall der Insolvenzantragstellung der Gesellschaft vollständig ausgeschlossen wird.

 

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