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Wirtschaftsrecht
14.03.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Neue Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG

Der II. Zivilsenat des BGH hatte erstmals in einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den in einem Kapitalanleger-Musterverfahren ergangenen Musterentscheid eines OLG zu befinden.

Der Musterkläger begehrt aus von seinem Vater abgetretenem Recht von der börsennotierten Musterbeklagten - die im hier maßgeblichen Zeitraum noch als "DaimlerChrysler AG" firmierte - Schadensersatz wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp. Durch Beschluss vom 25.2.2008 - II ZB 9/07 - hat der BGH den angefochtenen Musterentscheid wegen verfahrensfehlerhafter Feststellungen zu den umstrittenen Umständen des Ausscheidens Prof. Schrempps aus dem Vorstandsamt aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.
(Quelle: PM des BGH vom 14.3.2008)

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