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Wirtschaftsrecht
02.01.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Neue Energieeffizienz-Regeln seit 1.1.2015

Seit 1.1.2015 können Verbraucherinnen und Verbraucher dank neuer Ökodesign-Vorgaben Energie und Geld sparen.

Bei Internetkäufen muss der Energieverbrauch von Produkten klarer ausgewiesen werden, und neue Gasherde und Dunstabzugshauben müssen mit Energielabels versehen sein. Für Netzwerkgeräte wie Modems, Receiver oder Drucker gelten neue Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz. Und auch neue Kaffeemaschinen müssen nach einer gewissen Zeit automatisch in den Standby-Modus übergehen oder sich ausschalten. Allein durch diese Maßnahmen kann EU-weit eine Energiemenge gespart werden, die dem jährlichen Verbrauch von elf Millionen Haushalten entspricht. Jeder Haushalt kann dank der neuen Regeln jährlich 45 Euro einsparen. Wie alle Energieeffizienzvorgaben gelten die neuen Regeln nur für Produkte, die ab 1.1.2015 neu auf den Markt kommen, Altbestände können weiter verkauft werden.
Im Einzelnen umfassen die Änderungen ab Januar:

  • Energielabel für Internetkäufe: Einzelhändler müssen den Energieverbrauch ausweisen, wenn sie Produkte im Internet verkaufen. Bisher zeigten Einzelhändler im Internet nur die Energieeffizienzklasse eines Produkts an, z.B. "Energieklasse A", aber nicht die anderen Kennzeichnungsklassen (z.B. A+, A++, B oder C), was den Verbrauchern den Vergleich von Produkten erschwerte. Dies wird jetzt klarer.

  • Energielabel für Kochgeräte: Neue Gasherde und Dunstabzugshauben für Haushalte benötigen nun ein Energieetikett. Bislang wurden nur Elektroherde mit solchen Etiketten verkauft.

  • Neue Energieeffizienzvorgaben für Netzwerkgeräte: Neue Netzwerkgeräte wie Modems, Receiver/Decoder, vernetzte Fernsehgeräte, Drucker usw. müssen eine Funktion haben, die sie in einen Bereitschaftszustand mit niedrigem Energieverbrauch versetzt, wenn sie nicht arbeiten. Ihr Stromverbrauch darf ab 1. Januar 2015 je nach Netzwerkverfügbarkeit des Geräts nicht mehr als 12 bzw. 6 Watt und ab 2017 nicht mehr als 8 bzw. 3 Watt betragen.

  • Automatischer Standby-Modus für Kaffeemaschinen nach bestimmter Zeit: Neue Kaffeemaschinen müssen eine Funktion haben, die die Maschine nach einer gewissen Zeit– je nach Art der Maschine - in einen Bereitschaftszustand mit niedrigem Verbrauch versetzt oder ausschaltet. Die Warmhaltefunktion bei herkömmlichen Filterkaffeemaschinen mit Glaskannen schaltet sich dann nach 40 Minuten aus, bei solchen mit Thermoskannen nach 5 Minuten.

    Die Ökodesign-Richtlinie dient der Umsetzung der EU-Klima- und Energieziele, die die europäischen Staats- und Regierungschefs und deutscher Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 auf den Weg gebracht haben. Unter anderem will die EU bis 2020 ein Fünftel mehr Energieeffizienz erreichen, bis 2030 mindestens 27 Prozent. Energieeffiziente elektrische oder elektronische Haushalts- und Bürogeräte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Neben der Kostenersparnis für Verbraucher macht mehr Energieeffizienz in der EU in Verbindung mit mehr erneuerbaren Energieträgern die EU auch unabhängiger von Energieimporten. Derzeit importiert die EU 53 Prozent der von ihr verbrauchten Energie.
    Es gibt – anders als in einigen Medien berichtet – derzeit noch keine Entscheidung darüber, welche weiteren Produkte (wie zum Beispiel Föhne) künftig unter der Ökodesign-Richtlinie reguliert werden könnten. Jede mögliche Entscheidung darüber wird wie bisher auch unter voller Einbeziehung von Industrie- und Verbrauchergruppen getroffen um sicherzustellen, dass nur für die Produktgruppen Vorgaben zur Energieeffizienz oder zur Kennzeichnung gemacht werden, bei denen die größten Energieersparnisse erzielt werden können

    (PM EU-Kommission vom 22.12.2014)

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