OLG München: Mitbestimmungsrechtliche Zurechnung von Arbeitnehmern im mehrstufigen Konzern
Im mehrstufigen Konzern setzt die mitbestimmungsrechtliche Zurechnung der Arbeitnehmer von Tochterunternehmen zu einer Zwischengesellschaft voraus, dass diese über eigenverantwortliche Leitungsmacht verfügt („Konzern im Konzern"). Dies bedarf nach dem Beschluss des OLG München vom 19.11.2008 - 31 Wx 99/07 - eingehender Feststellungen im Einzelfall.