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Wirtschaftsrecht
17.08.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Mistrade - keine Haftung des Kommissionärs nach § 384 Abs. 3 HGB wegen Nichtnennung des Dritten in der Ausführungsanzeige

Mit Urteil vom 23. 6.2015 - XI ZR 386/13 - hat der BGH entschieden: Der Kommissionär haftet nach § 384 Abs. 3 HGB wegen Nichtnennung des Dritten in der Ausführungsanzeige nicht,wenn das zur Ausführung des Kommissionsvertrags geschlossene Wertpapiergeschäft wegen fehlender Marktgerechtigkeit aufgehoben worden ist ("Mistrade").

 

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