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Wirtschaftsrecht
27.10.2011
Wirtschaftsrecht
BKartA: Millionengeldbußen im Mühlenverfahren und gegen Cappuccino- Hersteller verhängt

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 25.10.2011 im Kartellverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie eine Geldbuße in Höhe von 23,8 Mio. Euro gegen dieVK Mühlen AG, Hamburg, wegen kartellrechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl ver hängt. Neben Absprachen über Preise und Kundenzuordnungen betrieben die Unternehmen eine koordinierte Kapazitätssteuerung in Formvon Stilllegungen von Mühlen oder verhinderten die erneute Inbetriebnahme bereits stillgelegter Mühlen. Bereits am18.10.2011 hatte das BKartA Geldbußen i. H. v. rund neun Mio. Euro gegen zwei Hersteller von Instant-Cappuccino sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter wegen Abstimmung einer Preiserhöhung für Family-Cappuccino zur Jahreswende 2007/2008 verhängt. Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melitta Kaffee GmbH, Bremen, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde.
(PM BKartA vom 25.10. und 18.10.2011)

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