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Wirtschaftsrecht
23.05.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Mehr Wettbewerb für Telefonkunden

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Telekommunikationsrecht am 25.5.2011 sollen die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt werden. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes sagte dazu: „Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeiten, die ihnen diese neuen Vorschriften und der verstärkte Wettbewerb bei den Telekommunikationsdiensten bieten, voll ausschöpfen. Ich werde mein möglichstes tun, um sie darin zu unterstützen."

In mehreren Bereichen wird es spürbare Verbesserungen für die Verbraucher geben. Sie können innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer mitnehmen. Die Vertragslaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, wobei Verträge über zwölf Monate angeboten werden müssen. Die Anbieter werden zu höherer Transparenz über tatsächliche Qualität der Dienstleistung verpflichtet. Das betrifft vor allem die realen Geschwindigkeiten des Internetzugangs und mögliche Datenverkehrsteuerung. Außerdem müssen Verbraucher über Verletzungen des Datenschutzes informiert werden.

Die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden erhalten mehr Befugnisse. So können Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet werden, ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, um eine Diskriminierung von Wettbewerbern auszuschließen.

Die überarbeiteten EU-Vorschriften wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2009 verabschiedet. Bis zum 25.5.2011 müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte dies nicht geschehen, zögert Kommissarin Kroes nicht, die Umsetzung mit einem Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen: „Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen."

(PM EU-Kommission vom 23.5.2011)

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