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Wirtschaftsrecht
26.04.2018
Wirtschaftsrecht
BaFin: MaDepot zur Konsultation gestellt

Die BaFin hat Mindestanforderungen an das Depotgeschäft (MaDepot) zur Konsultation gestellt. Das geplante Rundschreiben betrifft Wertpapierdienstleistungsunternehmen und soll eine Übersicht über die einschlägigen Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft bieten. Darüber hinaus gibt es die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wieder. Grundlage sind im Wesentlichen die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instrumente Directive II – MiFID II) zum Schutz des Kundenvermögens. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 8. Juni 2018 entgegen.

(Meldung BaFin vom 26.4.2018)

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