R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
13.09.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln

Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 1.8.2013 - VII ZR 75/11 - entschieden: Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.

stats