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Wirtschaftsrecht
16.02.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Kein Erwerb eines absoluten Rechts durch Registrierung eines Domainnamens

Mit Urteil vom 18.1.2012 - I ZR 187/10 - hat der BGH entschieden: Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.

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