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Wirtschaftsrecht
10.05.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Kapitalerhöhungsbeschluss zur Euroglättung

Mit Beschluss vom 7.4.2011 - I-15 W 271/10 - entschieden: Ein Kapitalerhöhungsbeschluss zum Zweck der Euroglättung muss inhaltlich klarstellen, wie die einzelnen Geschäftsanteile in Euro umgestellt und sodann im Wege der Aufstockung auf einen glatten Eurobetrag erhöht werden.

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