R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
25.02.2015
Wirtschaftsrecht
BVAI: Kabinett beschließt Novelle der Anlageverordnung – Mühlenstein statt Meilenstein


Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die assetklassen- und produkt-
übergreifende  Interessenvertretung  der  Alternative  Investments  Branche  in  Deutschland,  begrüßt  die Verabschiedung  der  Anlageverordnung  für  die  Versicherungswirtschaft,  sieht  aber  weiteren  dringenden Klarstellungsbedarf. 
 
Mit der Novelle der Anlageverordnung soll diese bekanntlich auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und
die neue Welt der alternativen Investmentfonds (AIFs) ausgerichtet werden, insbesondere wird der Katalog der zulässigen Anlagegegenstände um die neu eingefügten Fondstypen gem. KAGB ergänzt.
 
BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer kommentierte den Kabinettsbeschluss vom 25.2.2015 wie folgt: „Investoren und Anbieter sind gleichermaßen erleichtert, dass diese wichtige Verordnung endlich verabschiedet ist. Allerdings hat es viel zu lange gedauert, bis eine sehr überschaubare Anzahl von Änderungen, die insbesondere  durch  die  Ablösung  des  Investmentgesetzes  durch  das  KAGB  im  Jahre  2013  erforderlich  waren, transformiert wurde. Gerade im andauernden Niedrigzinsumfeld hätte man dem Anlagenotstand bei den betroffenen Investoren besser und schneller Rechnung tragen müssen. Im Ergebnis muss man das Vorhaben eher als einen Mühlenstein denn einen Meilenstein bezeichnen!“
 
Im Zuge der Novelle wird im Wesentlichen der Status quo von Anlagen in herkömmliche Spezialfonds und in Private Equity konserviert, was aus Sicht des BAI schon als Erfolg verbucht werden muss, wenn man noch die ursprünglich zur Konsultation gestellten Vorschläge betrachtet. Auf der anderen Seite soll die Anlageverordnung  neue  Impulse  bei  Anlagen  in  Fremdkapitalprodukte,  insbesondere  im  Segment  Infrastrukturdarlehen und bei reinen Darlehensfonds, geben. Aus Sicht des BAI spiegelt die neue Anlageverordnung somit zumindest in Teilen die sich im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld wandelnden Anlagebedürfnisse von Versicherern und anderen betroffenen Investoren wieder.
 
Hierzu  erläuterte  Dornseifer  weiter:  „Die  Praxistauglichkeit  der  jeweiligen  Regelungen  muss  sich  jetzt allerdings  noch  erweisen.  Wir  haben  zwar  deutliche  Fortschritte  im  Konsultationsverfahren  erreicht,  es verbleiben aber zahlreiche Auslegungsfragen, die erst noch von der BaFin zu konkretisieren sind. Und hier besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, zumal für ein Teil der betroffenen Investoren ab dem 1. Januar 2016 schon Solvency II maßgeblich sein wird.“ 
 
(PM BVAI vom 25.2.2015)
 

stats