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Wirtschaftsrecht
03.05.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Jaguar-Vertragswerkstatt

Mit Urteil vom 26.1.2016 - KZR 41/14 – hat der BGH entschieden: a) Ob der Status einer Vertragswerkstatt eine notwendige Ressource für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen bei Personenkraftfahrzeugen einer bestimmten Marke darstellt, wird maßgeblich durch die - tatrichterlich festzustellenden - Ansprüche, Erwartungen und Gepflogenheiten der Fahrzeugeigentümer bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen bestimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt).

b) Nutzt ein Kraftfahrzeughersteller eine Umstellung seines qualitativ selektiven Systems der Vertragswerkstätten zu einer quantitativen Selektion, kann das damit verfolgte Interesse im Rahmen der Abwägung mit dem Interesse eines bisherigen, von ihm unternehmensbedingt abhängigen Vertragspartners, auch nach der Systemumstellung weiterhin dem Netz der Vertragswerkstätten anzugehören, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

 

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