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Wirtschaftsrecht
12.10.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Insider-Handel auf Energiemärkten wird eingeschränkt

Die EU hat am 10.10.2011 neue strenge Vorschriften über den Großhandel mit Strom und Gas verabschiedet. Damit will die EU den Insider-Handel und andere Formen des Marktmissbrauchs verhindern, die zu einer Verzerrung der Großhandels-Energiepreise führen. Unternehmen und Verbraucher werden so vor höheren Preisen für Energie geschützt. Die neue Rechtsvorschrift wird Ende dieses Jahres in Kraft treten. Es ist das erste Mal, dass der Energiehandel auf EU-Ebene untersucht wird, um Missbrauchspraktiken aufzudecken. Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten werden Sanktionen einführen, um Marktmanipulationen zu beenden und zu verhindern.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger sagte dazu: „Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein bei der Entwicklung des Binnenmarktes erreicht. Die neuen Handelsvorschriften werden zur Schaffung fairer Energiepreise beitragen. Außerdem stärken wir durch die Verbesserung der Markttransparenz und -integrität auch das Vertrauen aller Marktteilnehmer in das gute Funktionieren des Binnenmarktes. Dadurch wird wiederum der Wettbewerb gefördert und es wird gewährleistet, dass die Verbraucher stets das günstigste Angebot erhalten."

(PM EU-Kommission vom 10.10.2011)

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