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Wirtschaftsrecht
24.10.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 12.10.2011 – 3 U 99/11 – entschieden: Wird infolge der Einleitung eines Mahnverfahrens die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs rechtzeitig gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehemmt, erstreckt sich die Wirkung der Hemmung auch auf die innerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB erhobene, wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässige Klage, mit der derselbe prozessuale Anspruch (ein weiteres Mal) geltend gemacht und erneut gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt wird. Wird dann innerhalb der erneut laufenden Frist des § 204 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB zwar die Klage zurückgenommen, das an das Streitgericht abgegebene Mahnverfahren aber weiterbetrieben, ist der Anspruch auch dann nicht verjährt, wenn das Mahnverfahren als solches länger als sechs Monate zum Stillstand gekommen ist.

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