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Wirtschaftsrecht
04.07.2014
Wirtschaftsrecht
BGH : Gewerbliches Mietverhältnis – Betriebskostenabrechnung und Zahlung des Saldos ist für sich genommen noch kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Der BGH hat mit Urteil vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 - entschieden: Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und der vorbehaltlose Ausgleich einer sich dar-aus ergebenden Nachforderung durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885).

 

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