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Wirtschaftsrecht
19.12.2017
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Freier Warenverkehr in Europa soll verbessert werden

Unternehmen sollen ihre Produkte künftig noch einfacher europaweit verkaufen können. Grundsätzlich können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gibt es oft Hindernisse, die den freien Warenverkehr behindern. Mit ihrem Vorschlag vom 20.12.2017 will die EU-Kommission diese Hindernisse beseitigen. Ein weiterer Vorschlag soll die Kontrollen durch nationale Behörden und den Zoll verstärken, damit keine unsicheren Produkte an europäische Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden.

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Der Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Verbrauchern ist eine großartige Erfolgsgeschichte der EU. Heute beseitigen wir einige Hindernisse. Damit sorgen wir für mehr Vertrauen und ermöglichen es unseren Unternehmen und Verbrauchern, noch stärker vom Binnenmarkt zu profitieren.“

Elżbieta Bieńkowska, für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied, fügte hinzu: „Der Binnenmarkt ist auf Vertrauen gegründet. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie nutzen, ungeachtet ihrer Herkunft, den gleichen Standards entsprechen. Die Behörden müssen ihrerseits darauf vertrauen können, dass die Produkte auf ihren nationalen Märkten keine Gefahr für die Menschen darstellen. Die Skandale um Brustimplantate und Manipulationen an Dieselfahrzeugen haben dieses Vertrauen erschüttert. Wir müssen es nun durch strengere Kontrollen in allen Bereichen wiederherstellen. Mängelbehaftete Produkte gehören nicht in die EU!“

Durch die am 19.12.2017 vorgestellten Initiativen soll der freie Warenverkehr in der EU in zwei Bereichen verbessert werden:

Erleichterung des Verkaufs von Produkten in einem anderen Mitgliedstaat:

Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, prinzipiell ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden, wenn sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. Dieser Grundsatz sollte es Herstellern ermöglichen, ihre Produkte in der ganzen EU zu verkaufen, ohne dass weitere Anforderungen erfüllt werden müssen. Dies funktioniert jedoch nicht immer so, wie es sollte. In der Praxis sind Unternehmen, die beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen möchten, häufig mit Hindernissen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Um den Grundsatz in der Praxis schneller, einfacher und klarer anzuwenden, schlägt die Kommission eine neue Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren vor. Unternehmen werden künftig bereits nach ein paar Monaten und nicht erst nach einigen Jahren wissen, ob ihre Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden können. Außerdem haben sie in Zukunft die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Erklärung nachzuweisen, dass ihre Produkte allen einschlägigen Anforderungen in ihrem Land entsprechen. So können die Behörden der anderen Mitgliedstaaten leichter beurteilen, ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewendet werden sollte. Ferner wird ein Problemlösungsverfahren die schnellere Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden ermöglichen. Durch die Schulung und den Austausch von Beamten wird eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit und des Vertrauens zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten erzielt. Nationale Behörden werden jedoch nicht daran gehindert, berechtigte Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen.

Verstärkte Kontrollen durch die nationalen Behörden, damit Produkte sicher sind und den Vorschriften entsprechen:

Auf dem EU-Markt werden immer noch zu viele unsichere und nicht konforme Produkte verkauft: Immerhin 32 % der Spielzeuge, 58 % der elektronischen Geräte, 47 % der Bauprodukte und 40 % der persönlichen Schutzausrüstungen, die geprüft wurden, erfüllten nicht die Anforderungen der EU-Vorschriften in Bezug auf Sicherheit oder Verbraucherinformation. Dies gefährdet die Verbraucher und stellt einen Wettbewerbsnachteil für ordnungsgemäß handelnde Unternehmen dar. Der Entwurf einer Verordnung über Konformität und Durchsetzung wird zu einem faireren Binnenmarkt für Waren beitragen, indem die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden gefördert wird. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen über illegale Produkte und laufende Untersuchungen, damit die Behörden wirksam gegen nicht konforme Produkte vorgehen können. Die Verordnung wird ferner den nationalen Behörden dabei helfen, in den EU-Markt eingeführte Produkte besser zu kontrollieren. Da es sich bei 30 % der Waren in der EU um Einfuhren handelt, schlägt die Kommission ferner vor, in den Häfen und an den Außengrenzen stärker zu kontrollieren.

Nächste Schritte

Die Verordnungsentwürfe werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme werden die Verordnungen unmittelbar gelten.

(Meldung EU-Kommission vom 19.12.2017)

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