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Wirtschaftsrecht
22.12.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Formularmäßige Einwilligung in Datennutzung für Post-Werbung

Mit Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 12/08 - hat der BGH entschieden: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabattsystems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, unterliegt die Klausel

"Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing

Ich bin damit einverstanden, dass meine bei HappyDigits erhobenen persönli-chen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und meine Programmdaten (An-zahl gesammelte Digits und deren Verwendung; Art der gekauften Waren und Dienstleistungen; freiwillige Angaben) von der C. GmbH [...], als Betreiberin des HappyDigits Programms und ihren Partnerunternehmen zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Partnerunternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden ... Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel ..."

nicht der Inhaltskontrolle, weil sie nicht von den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes abweicht (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; im Anschluss an BGHZ 177, 253).

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