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Wirtschaftsrecht
09.01.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Fehlendes Feststellungsinteresse bei „vorbeugender“ Feststellungsklage

 

Mit Urteil vom 4.12.2014 - III ZR 51/13 – hat der BGH entschieden: Einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids (hier: Kosten zur Beseitigung von Umweltgefahren) erhobenen "vorbeugenden" (amtshaftungsrechtlichen) Feststellungsklage fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse.

 

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