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Wirtschaftsrecht
16.09.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Es droht keine Klage wegen der Vorratsdatenspeicherung

Medienberichte, wonach die EU-Kommission Deutschland wegen des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit einer Klage droht, sind falsch. Seit der EuGH die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung annulliert hat,hat die EU-Kommission wiederholt klargestellt: die Entscheidung über die Einführung von nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung obliegt den Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hat nicht die Absicht, hinter dieser Erklärung zurückzubleiben oder alte Diskussionen wieder anzufachen.

(PM EU-Kommission vom 16.9.2015)

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