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Wirtschaftsrecht
31.08.2016
Wirtschaftsrecht
BReg: Erweiterte Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31.8.2016 den von Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen beschlossen. Maas führte dazu aus: „Der heutige Kabinettbeschluss ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz. Was in Deutschland von den obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, wirkt sich auf unser gesellschaftliches Zusammenleben aus. Da kann es nur helfen, wenn das allen interessierten Menschen noch näher gebracht wird, indem sie sich, solche Urteilsverkündigungen ansehen können. Die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist von sehr hoher Qualität. Wenn sie einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert wird, kann das vielen Menschen unseren Rechtsstaat näher bringen. Klar ist: Die Rechte von allen Verfahrensbeteiligten müssen immer gewahrt bleiben. Und: Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen. Deshalb werden die Gerichte auch selbst darüber entscheiden können, ob ihre Verhandlung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen werden sollte oder ob ein letztinstanzliches Urteil von so großer öffentlicher Bedeutung ist, dass es auch über die Medien verkündet werden sollte.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung moderat zu lockern. Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen lassen ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Künftig erhalten Gerichte die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten.

Zugelassen werden können

  • die      Übertragung der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen      Arbeitsraum für Medienvertreter;
  • eine      audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender      zeitgeschichtlicher Bedeutung sowie
  • die      Übertragung von Verkündungen von Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe      des Bundes in den Medien.

Die Regelung soll neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch für die Arbeits-, die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit und in angepasster Form auch für das Bundesverfassungsgericht gelten.

Ferner enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Vorgesehen sind Erweiterungen hinsichtlich der Beteiligung von Gebärdendolmetschern für hör- und sprachbehinderte Personen: Künftig sollen die Kosten für die Verdolmetschung des gesamten gerichtlichen Verfahren übernommen werden.

(PM BMJV vom 31.8.2016)

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