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Wirtschaftsrecht
24.06.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Erfüllungsort nach Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.6.2013 - 13 U 53/13 - entschieden: Klagt der Käufer nach beiderseitiger Erfüllung des Kaufvertrages und nach Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, so ist auch nach neuem Schuldrecht einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.

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