R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
14.09.2015
Wirtschaftsrecht
EuG : Eintragung von Geschmacksmustern – H&M / HABM – Yves Saint Laurent (Handtaschen)

Mit seinen Urteilen vom 10.9.2015 – T-525-/13 und T-526/13 – hat der EuG die Klagen von H&M gegen die Eintragung zweier Geschmacksmuster einer Handtasche von Yves Saint Laurent abgewiesen. Entgegen der Auffassung von H&Mist die Beurteilung des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers keine abstrakte Vorstufe des Vergleichs zwischen den Gesamteindrücken, die die fraglichen Geschmacksmuster hervorrufen. Die Eigenart eines Geschmacksmusters bestimmt sich nicht allein nach dem Faktor der Gestaltungsfreiheit. Dieser ist vielmehr ein Gesichtspunkt, der zu berücksichtigen ist, da er es erlaubt, diese Beurteilung zu nuancieren.

Hinsichtlich des Vergleichs zwischen den von den fraglichen Taschen hervorgerufenen Gesamteindrücken weist das Gericht darauf hin, dass sich die Taschen von YSL durch drei Merkmale, die sich entscheidend auf ihr Gesamterscheinungsbild auswirkten, von der Tasche von H&M unterscheiden, nämlich ihre Form, ihre Struktur und ihre Oberflächengestaltung. Die Geschmacksmuster von YSL rufen somit bei der informierten Benutzerin einen anderen Gesamteindruck hervor als das von H&M. Die Unterschiede zwischen den in Rede stehenden Geschmacksmustern sind erheblich und die Ähnlichkeiten zwischen ihnen sind für den Gesamteindruck, den sie hervorrufen, unwesentlich.

(PM EuG vom 10.9.2015)

stats