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Wirtschaftsrecht
24.10.2014
Wirtschaftsrecht
China: Einrichtung spezieller IP-Gerichte

In China sollen sich künftig als Pilotprojekt drei neue Gerichte ausschließlich mit Fragen des geistigen Eigentums (IP = Intellectual Property) befassen. Dies hat das Standing Committee des Nationalen Volkskongresses am 31.8.2014 beschlossen. Die IP-Gerichte sollen in Beijing, Shanghai und Guangzhou eingesetzt werden. Als Volksgerichte der Mittelstufe (Intermediate People's Court) sollen sie für technische IP-Verfahren in erster Instanz zuständig und grundsätzlich regional übergreifend tätig sein. Mit den neuen Gerichten zielt China auf eine stärkere Spezialisierung der Gerichte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und letztlich auf mehr Rechtssicherheit ab: Die Richter, die hier eingesetzt werden, sollen über eine hohe Expertise im Umgang mit komplexen, technologiebezogenen Fragestellungen im Umfeld von Patenten, Sortenschutzrechten, Halbleitertopographien und Betriebsgeheimnissen verfügen.

Die Volksrepublik China verzeichnete allein im Jahr 2012 über 80.000 streitige IP-Verfahren. Mehr als zehn Prozent davon waren Patentstreitigkeiten. In Beijing, Shanghai und Guangzhou fanden bislang die meisten Prozesse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes statt. Zu welchem Zeitpunkt die Gerichte ihre Arbeit aufnehmen, steht noch nicht fest. Die derzeitigen Planungen konzentrieren sich auf das Jahresende 2014.

(PM COHAUSZ & FLORACK vom 20.10.2014)

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