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Wirtschaftsrecht
25.06.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutschland unterläuft Transparenzregeln bei Mobilfunkentgelten

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverahren gegen Deutschland im Bereich "Terminierungsentgelte" eingeleitet. Terminierungsentgelte sind Entgelte, die Netzbetreiber als Vorleistung für das Zustellen von Gesprächen aus anderen Netzen berechnen. Die deutsche Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur hat es versäumt, die EU-Kommission und andere nationale Regulierungsbehörden darüber zu unterrichten, dass die Mobilfunk-Zustellungsentgelte neu festgesetzt wurden. Entgegen ihrer Verpflichtung aus dem EU-Telekommunikationsrecht traf die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen über Zustellungsentgelte am 31. März 2009 und somit bevor die EU-Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden Gelegenheit hatten, sich zur Höhe dieser Entgelte zu äußern.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 25.6.2009)

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