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Wirtschaftsrecht
27.09.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsche Hilfen für Hypo Real Estate unter Vorbehalt gebilligt

Die Europäische Kommission hat umfassende Hilfsmaßnahmen der deutschen Regierung für die angeschlagene Bank Hypo Real Estate unter Vorbehalt gebilligt. Sie genehmigte u. a. den Transfer problematischer und nicht-strategischer Vermögenswerte in eine Abwicklungsbank, eine so genannte "Bad Bank". Die Aktiva haben einen Umfang von etwa 200 Milliarden Euro.

Die EU-Kommission erlaubte außerdem zusätzliche Rettungsbeihilfen in Form staatlicher Garantien, die eine Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro erreichen können. Die Maßnahmen werden allerdings noch einmal überprüft. "Sie werden in das laufende Prüfverfahren aufgenommen, welches nur dann abgeschlossen werden kann, wenn wir ein vollständiges Bild bezüglich der Umstrukturierung haben", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

"Derzeit habe ich noch immer Zweifel hinsichtlich der langfristigen Lebensfähigkeit der HRE", unterstrich Almunia. Die endgültige Bewertung der Kommission werde von dieser Lebensfähigkeit abhängen. Wichtig sei zudem, dass Wettbewerbsverzerrungen sich im Rahmen hielten und die Lastenteilung gewährleistet sei.

(PM EU-Kommission vom 24.9.2010)

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