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Wirtschaftsrecht
10.10.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Ministerrat: CSR-Richtlinie in erster Lesung verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union (Allgemeine Angelegenheiten) hat in seiner Sitzung am 29.9. 2014 die CSR-Richtlinie in erster Lesung verabschiedet. Damit hat der Rat die Entschließung des EP vom 15.4.2014 unverändert angenommen. Nach der nun verabschiedeten Richtlinie unterliegen Unternehmen von öffentlichem Interesse ab einer Größe von 500 Mitarbeitern oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. Euro künftig Berichtspflichten im Hinblick auf die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung oder zum Diversitätskonzept. Mitgliedstaaten können jedoch Ausnahmeregelungen davon erlassen für Informationen über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, wenn eine solche Angabe der Geschäftslage des Unternehmens ernsthaft schaden würde. Als Unternehmen von öffentlichem Interesse, die den Berichtspflichten unterliegen werden, gelten u. a. börsennotierte Unternehmen, Banken oder Versicherungsunternehmen. Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie ins nationale Recht umzusetzen. Die Berichtspflichten sollen erstmalig 2017 Anwendung finden.

(BRAK, Nachrichten aus Brüssel vom 3.10.2014)

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