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Wirtschaftsrecht
21.10.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Besseres Krisenmanagement im Finanzsektor

Mit umfassenden Plänen für eine bessere Krisenvorsorge in der Finanzbranche zieht die EU-Kommission eine weitere Lehre aus der Krise. Binnenmarktkommissar Michel Barnier stellte am 20.10.2010 Pläne für den Ernstfall vor. "Auch in Zukunft werden Banken von Schwierigkeiten nicht verschont bleiben", sagte Barnier. "Sogar der Zusammenbruch einer Bank könnte und sollte möglich sein." Dies düre aber nicht das gesamte Finanzsystem ins Wanken bringen oder den Steuerzahler belasten. "Keine Bank sollte für eine Insolvenz zu groß oder zu stark verflochten sein. Aus diesem Grund benötigen wir einen klaren Rahmen, der gewährleistet, dass die Behörden in ganz Europa für den Umgang mit solchen Banken gewappnet sind und mögliche Bankeninsolvenzen geordnet abwickeln."

  • Die Kommission plant dazu Gesetzesvorschläge für das kommende Jahr. Die wichtigsten Punkte:
    Die Vorgabe für Institute und Behörden, sich auf eine etwaige Sanierung vorzubereiten und Abwicklungspläne aufzustellen, um für den Fall einer finanziellen Notlage oder Insolvenz eine angemessene Planung sicherzustellen,

  • Die Möglichkeit frühzeitig einzugreifen. Etwa die Befugnis der Aufsichtsbehörden, die Ablösung der Geschäftsleitung zu verlangen oder einem Institut vorzuschreiben, einen Sanierungsplan umzusetzen oder sich von Geschäften oder Geschäftsbereichen zu trennen, die ein übermäßiges Risiko für seine finanzielle Solidität darstellen.

  • Abwicklungsinstrumente, wie die Befugnis, die Übernahme einer insolventen Bank durch ein solides Institut in die Wege zu leiten oder deren Geschäfte ganz oder teilweise auf eine Brückenbank zu übertragen, was die Behörden in die Lage versetzen würde, die Kontinuität der grundlegenden Bankdienstleistungen sicherzustellen und die Bank geordnet abzuwickeln.

Während der Krise sind eine Reihe großer Banken (Fortis, Lehman Brothers, isländische Banken, Anglo Irish Bank) zusammengebrochen, was schwere Mängel bei den derzeitigen Regelungen offenbart hat. In Ermangelung von Mechanismen für eine geordnete Abwicklung führte für die EU-Mitgliedstaaten kein Weg an Rettungsaktionen für ihren Bankensektor vorbei. So wurden den Banken staatliche Beihilfen im Umfang von 13 % des BIP zur Verfügung gestellt.

(PM EU-Kommission vom 20.10.2010)

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