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Wirtschaftsrecht
09.09.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Berufskläger Zapf muss Schadensersatz leisten

Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 10.8.2010 – VI ZR 47/09 – in letzter Instanz erwirkt, dass ein deutscher Berufskläger zum ersten Mal Schadensersatz leisten muss. Durch den Beschluss wird ein Urteil des LG Frankfurt aus dem Jahr 2007 rechtskräftig, das die Anfechtungsklage des bekannten Berufsklägers Zapf für „sittenwidrig“ gehalten und den Unternehmer wegen „Rechtsmissbrauchs“ zu Schadensersatz verurteilt hat. Zapf und Mitkläger hatten von der damaligen Nanoinvest AG, die heute Real Estate International heißt, 3500 Bezugsrechte für neue Aktien für die Rücknahme ihrer Klage gefordert. Besessen haben die Kleinaktionäre gemeinsam aber nur 53 Aktien. Das OLG hatte das Urteil 2009 bestätigt. Der BGH hat dem OLG nach eigener Aussage nun „Recht gegeben“ und Zapfs Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision abgewiesen. Nun wird in einem weiteren Verfahren ermittelt, wie viel Zapf zahlen muss.

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