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Wirtschaftsrecht
31.10.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Beginn der Verjährungsfrist von Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst auf (weitere) angemessene Vergütung– Geburtstagskarawane

Mit Urteil vom 16.6.2016 – I ZR 222/14 – hat der BGH entschieden: Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) von Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG), das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben.

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